Bezugsquellen XTL Fuels

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Als einziges Land der EU hat Deutschland synthetische, paraffinische Kraftstoffe nach EN 15940 (XTL) noch nicht in seinem Regelwerk zur Qualität von Kraftstoffen aufgenommen. Die 10. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (10. BImSchV) führt die Normen auf, die Kraftstoffe bei Abgabe an den Kunden einhalten müssen. Für die Umsetzung dieser Vorschrift sind die Bundesländer zuständig.

Bei den zuständigen Behörden herrscht derzeit Uneinigkeit darüber, ob XTL-Fuels über Tankstellen an Dritte abgegeben werden dürfen. Die Zahl der Länder, die XTL-Fuels positiv gegenüber eingestellt sind, steigt stetig weiter. So ist es in verschiedenen Gegenden in Deutschland schön möglich, diese Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen zu tanken. Wo genau, erfahren Sie über unsere Karte.