Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäftsbeziehungen zwischen TOOL-FUEL Services GmbH und gewerblichen Kunden

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der TOOL-FUEL Services GmbH, im weiteren Verlauf TOOL-FUEL Services, mit ihren Kunden. Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Diese AVB von TOOL-FUEL Services gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Die AVB von TOOL-FUEL Services gelten auch dann, wenn Lieferung an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
  3. Die vorliegenden AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen TOOL-FUEL Services und dem jeweiligen Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AVB bedarf.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2 Angebot – Angebotsunterlagen – Spezifikation

  1. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. TOOL-FUEL Services ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Bestellung anzunehmen.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich TOOL- FUEL Services Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von TOOL-FUEL Services.
  3. TOOL-FUEL Services informiert hiermit den Kunden, dass es sich im Falle von C.A.R.E. Diesel® um einen genormten Kraftstoff nach EN 15940 aus Rest- und Abfallstoffen handelt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht noch zusätzliche Anforderungen ergeben. Weitere Angaben über die Eigenschaften sind dem aktuellen Produktdatenblatt zu entnehmen.

§3 Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern aus der Auftragsbestätigung nichts anderes hervorgeht, gelten die von TOOL-FUEL Services kommunizierten Preise frei Abladestelle inkl. Verpackung und Transport.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen von TOOL-FUEL Services eingeschlossen und wird in der Rechnung am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen von TOOL-FUEL Services sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TOOL-FUEL Services anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4 Lieferung – Verzug

  1. Die Lieferzeit wird individuell vereinbart bzw. von TOOL-FUEL Services bei Annahme der Bestellung angegeben.
  2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von TOOL-FUEL Services setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TOOL-FUEL Services GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde in Schuldnerverzug geraten ist.
  5. TOOL-FUEL Services haftet für Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorausgesetzt dass dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig von TOOL-FUEL Services zu vertreten ist. Sofern der Verzug eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt, bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Verzug auf einer von TOOL-FUEL Services zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist die Schadensersatzhaftung von TOOL-FUEL Services auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. In den nicht von Absatz 5 Satz 1 erfassten Fällen, d.h. im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit ohne Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung von TOOL-FUEL Services ausgeschlossen.

§5 Gefahrenübergang – Transportversicherung –

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Versendet TOOL-FUEL Services auf Verlangen des Kunden die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr auf den Kunden über, sobald TOOL-FUEL Services die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Auslieferung erfolgt beim Befüllen des Tankwagens zu dem Zeitpunkt, zu dem der C.A.R.E. Diesel® den Tank bzw. die Befüllvorrichtungen des Terminals verlässt, so dass mit Eintritt des Produktes in die Einfüllvorrichtungen des Tankwagens des Spediteurs, Frachtführers oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt die Transportgefahr auf den Kunden übergegangen ist.
  2. Sofern der Kunde es wünscht, wird TOOL-FUEL Services die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§6 Mängelhaftung – Verjährung

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist TOOL-FUEL Services verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Die Haftung von TOOL-FUEL Services auf Schadensersatz wegen Mängeln bestimmt sich nach § 7.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), §§ 478, 479 (Lieferantenregress) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  6. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

§7 Haftungsbeschränkung

  1. TOOL-FUEL Services haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorausgesetzt dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von TOOL-FUEL Services zu vertreten ist. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern es sich um eine von TOOL-FUEL Services zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  4. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  5. Soweit die Schadensersatzhaftung TOOL-FUEL Services ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen TOOL-FUEL Services.

§8 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. TOOL-FUEL Services behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TOOL-FUEL Services berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf TOOL-FUEL Services diese Rechte nur geltend machen, wenn TOOL-FUEL Services dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. TOOL-FUEL Services ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache – solange sie im Eigentum TOOL-FUEL Services steht – pfleglich zu behandeln, sie insbesondere nicht zu verunreinigen, d.h. auch in geeigneten Tanks zu lagern und zu transportieren, sowie vor sonstigen äußeren Einflüssen zu schützen; insbesondere ist er auch verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden sowie gegen Schäden aufgrund höherer Gewalt ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Der Kunde hat bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter TOOL-FUEL Services unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit TOOL-FUEL Services eine sog. Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TOOL-FUEL Services die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den TOOL-FUEL Services entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt TOOL-FUEL Services jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung TOOL-FUEL Services ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis TOOL-FUEL Services, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. TOOL-FUEL Services verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann TOOL-FUEL Services verlangen, dass der Kunde TOOL-FUEL Services die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für TOOL- FUEL Services vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, TOOL-FUEL Services nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt TOOL-FUEL Services das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, TOOL-FUEL Services nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt TOOL-FUEL Services das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde TOOL-FUEL Services anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für TOOL-FUEL Services.
  7. Der Kunde tritt TOOL-FUEL Services zur Sicherung der Forderungen TOOL-FUEL Services gegen ihn auch die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. TOOL-FUEL Services verpflichtet sich, die TOOL-FUEL Services zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten TOOL-FUEL Services die zu sichernden Forderungen um mehr als10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt TOOL-FUEL Services.

§9 Proofs of Sustainability – Energiesteuer- und bundesimmissionsschutzrechtliche Bestimmungen

  1. Im Falle des versteuerten Verkaufs von C.A.R.E. Diesel® oder anderen erneuerbaren Kraftstoffprodukten veräußert TOOL-FUEL Services ausschließlich das physische Produkt, nicht aber die ggf. bei der Einfuhr dieses Kraftstoffes infolge der Anmeldung im Nachhaltige Biomasse System (Nabisy) ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweise (proofs of sustainability, POS). Letztere sind nicht Gegenstand der mit TOOL-FUEL Services geschlossenen Kaufverträge. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. https://nabisy.ble.de/nabima-web/app/start
  2. TOOL-FUEL Services informiert hiermit ihren Kunden, dass die mit dem Inverkehrbringen von C.A.R.E. Diesel® entstandenen Möglichkeiten der Übernahme von Verpflichtungen Dritter nach den §§ 37a ff BImSchG verfallen, wenn ein Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer für C.A.R.E. Diesel® gestellt wird.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, keinen Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer zu stellen oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die zu einem Entfall der mit dem Inverkehrbringen der erworbenen Mengen C.A.R.E. Diesel® entstandenen Möglichkeiten der Übernahme von Verpflichtungen Dritter nach den §§ 37a ff BImSchG führen. Veräußert der Kunde die Ware im Steuergebiet an Personen, die nicht Endverbraucher sind, ist er verpflichtet, seinen Abnehmern dieselben Verpflichtungen aufzuerlegen.
  4. Wenn der Kunde – entgegen seiner Verpflichtung nach Absatz 3 – einen Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer stellt oder andere Maßnahmen vornimmt, die zu einem Entfall der mit dem Inverkehrbringen der Menge C.A.R.E Diesels entstandenen Möglichkeiten der Übernahme von Verpflichtungen Dritter nach den §§ 37a ff BImSchG führen, haftet der Kunde für den aufgrund dieses Entfalls entstandenen Schaden. Die Schadenshöhe kann den durch den Kunden gezahlten Preis (abzgl. EnergieSt) um ein Vielfaches übersteigen.
  5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Verpflichtung aus Absatz 3 verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe der aufgrund der Zuwiderhandlung rückerstatteten Energiesteuer zu zahlen und TOOL-FUEL Services von Ansprüchen Dritter, die aus dem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 3 resultieren, freizuhalten.

§10 Gerichtsstand – anwendbares Recht – Erfüllungsort

  1. Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz TOOL-FUEL Services ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand; entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. TOOL-FUEL Services ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von TOOL-FUEL Services Erfüllungsort.
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