27. November 2023

Grünes Licht für HVO100. Bundeskabinett beschließt Zulassung von XTL-Kraftstoffen

Gestern wurde ein wichtiger Meilenstein der Bundesregierung zur Erreichung unserer Klimaziele gelegt. Paraffinische Kraftstoffe nach der Dieselnorm EN 15940 (XTL), darunter auch HVO100, können demnächst auch in Deutschland an öffentlichen Tankstellen getankt werden.
Inhalt

Paraffinische Kraftstoffe wie HVO100 oder E-Fuels können demnächst auch in Deutschland getankt werden. Wie sich das positiv auf die Erreichung unserer Klimaziele auswirken kann? Erneuerbare Kraftstoffe können einen erheblichen Beitrag zur Emissionsreduktion im Verkehrssektor leisten. Dafür sind keine technischen Anpassungen erforderlich – einfach tanken und losfahren.

Wir von TOOL-FUEL freuen uns, dass das Kabinett endlich zu der überfälligen Entscheidung gekommen ist. HVO100 kann bereits heute schon in vielen EU-Staaten getankt werden.

Wie es nach der XTL-Zulassung weitergeht

Die Verantwortung liegt nun beim Bundesrat, den Beschluss des Bundeskabinetts ohne Verzögerungen durchzusetzen. Voraussichtlich wird der Verkauf und die Nutzung ohne Einschränkungen ab dem Frühjahr 2024 möglich sein.

HVO100 Zulassung von XTL-Kraftstoffen April 2024

Zusammenfassung der Pressemitteilung des BMUV

Am 22.11.2023 hat die Bundesregierung der vom Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegten Änderung zur 10. BImSchV (Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze) zugestimmt. Die Verordnung setzt Anforderungen aus der EU zur Beschaffenheit und Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen in nationales Recht um. Zudem legt sie fest, welche Kraftstoffe von Inverkehrbringern (z. B. Tankstellenbetreibern) an Kunden verkauft werden dürfen.

Bisher waren XTL-Kraftstoffe nach EN 15940 entgegen der europarechtlichen Vorgabe nicht in die Verordnung aufgenommen worden. Das ändert sich jetzt. Bereits im März 2023 kam es zu einem Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag, auf dessen Basis im Juni 2023 ein Referentenentwurf vom BMUV zur Änderung der 10. BImSchV vorgelegt wurde. Folgende Änderungen wurden vom Bundeskabinett verabschiedet:

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Tankstellen in Deutschland zukünftig paraffinische Dieselkraftstoffe (XTL) auch in Reinform (z. B. HVO100) anbieten dürfen. Bisher konnten XTL-Kraftstoffe, wie z. B. HVO aus Rest- und Abfallstoffen nur fossilem Diesel beigemischt werden. Damit ermöglicht die Änderung jetzt auch den Einsatz von paraffinischen Dieselkraftstoffen (z. B. HVO) im Straßenverkehr. Auch die Einführung von B10, wurde von der Bundesregierung festgelegt. Bei B10 werden zu konventionellem Diesel bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt.

Die neue Verordnung legt außerdem fest, dass Tankstellenbetreiber verpflichtet sind, Verbraucher einheitlich über die verschiedenen Kraftstoffe zu informieren. Zudem soll die bisherige Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) beendet werden, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden. Das SaubFahrzeugBeschG richtet sich an öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber mit dem Ziel, saubere sowie emissionsfreien Fahrzeuge zu fördern.

Die ausführliche Pressemitteilung des BMUV findet sich hier.

XTL-Kraftstoffe (z. B. HVO100) an Tankstellen tanken

Wie wird das Ganze zukünftig an den Tankstellen aussehen? Tankstellenbetreiber müssen ihrerseits künftig B10 und XTL an den Zapfsäulen nach einem einheitlichen EU-System deutlich kennzeichnen. An den Zapfsäulen werden die Kennzeichnungen „Diesel B10“ und „Paraffinischer Diesel“ für XTL-Kraftstoffe zu finden sein.

HVO100 Zulassung von XTL-Kraftstoffen 2024: XTL Diesel Verträglichkeitskennzeichen
XTL Dieselkraftstoffe Verträglichkeitskennzeichen

Wie sieht es mit der Motorenverträglichkeit aus? Bei neueren Fahrzeugen findet sich das XTL-Symbol bereits am Tankdeckel oder im Fahrzeughandbuch. Zudem haben die meisten führenden Fahrzeughersteller ihre Motoren für ältere Modelle freigegeben (Freigabeliste).
Können XTL-Kraftstoffe auch getankt werden, wenn das Modell nicht in der Freigabeliste steht? Wenn Ihre Modelle nicht aufgeführt sind, kontaktieren Sie gerne Ihren Fahrzeughändler oder -hersteller. Generell gilt, dass der von uns verkaufte Kraftstoff eine ähnliche chemische Zusammensetzung wie fossiler Diesel aufweist. Daher kann grundlegend jedes Dieselfahrzeug damit betankt werden, ohne dass der Motor umgerüstet werden muss. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Informationen des Kraftstoffherstellers, diese finden sich hier.

Tags:      
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner