Es besteht allerdings noch Hoffnung!
Am 29.11. hat der Bundesrat den Antrag mehrerer Bundesländer auf Aufnahme von synthetischen, paraffinischen Kraftstoffen nach EN 15940 in die10. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (10. BImSchV) abgelehnt. Die Vorschrift regelt die Qualität der Kraftstoffe, wie sie an Endkunden verkauft werden. Dafür wird jedem Kraftstoff die entsprechende Norm zugeordnet. Ferner wird auch bestimmt, wie die Kraftstoffe EU-weit einheitlich zu kennzeichnen sind.
Diese Entscheidung widerspricht den auf EU-Ebene einheitlich getroffenen, auch von der Bundesregierung mitgetragenen Entscheidung, die Marktbedingungen für alternative Kraftstoffe zu verbessern. Damit setzt Deutschland als einziges Land in der EU die Vorgaben der Richtlinien nicht nur verspätet, sondern auch unvollständig und fehlerhaft um.
Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums dürfen demnach synthetische Kraftstoffe gemäß EN 15940 nicht an Endverbraucher in Deutschland vertrieben werden. Dies gilt insbesondere für den Verkauf an Kunden, die beabsichtigen, diese Kraftstoffe in Straßenfahrzeugen einzusetzen.
Als Grund, warum eine Einbeziehung synthetischer Kraftstoffe bereits in der Kabinettsvorlage unberücksichtigt blieb und anschließend als Antrag vom Bundesrat abgelehnt wurde, wird u.A. die mögliche Verwendung von Palmöl als Rohstoff für die Herstellung solcher Kraftstoffe genannt. Die oben genannte Verordnung dient allerdings nur der Regelung der physischen Beschaffenheit von Kraftstoffen. Für die Nachhaltigkeit der eingesetzten Rohstoffe sind andere Vorschriften, wie beispielsweise die Biokraft-NachV einschlägig. Aus diesem Grund stellte das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag, dass die Bundesregierung binnen eines Jahres prüfen möge, wie eine Aufnahme alternativer Kraftstoffe in die 10. BImSchV zu gewährleisten sei und gleichzeitig indirekte Landnutzungsänderung – beispielsweise durch Ausdehnung der Anbauflächen von Ölpalmen – vermieden werden könne. Dieser Antrag wurde vom Bundesrat angenommen, allerdings ohne den ursprünglich beantragten Zusatz, XtL-Fuels dann auch zeitnah aufzunehmen.
Die Entscheidung der Bundesregierung kann nicht nur bei TOOL-FUEL nicht nachvollzogen werden. C.A.R.E. Diesel® basiert zu 100 % auf Rest- und Abfallstoffen und trägt daher nicht zur indirekten Landnutzungsänderung bei. Auch Gleiches gilt für andere XTL-Kraftstoffe, wie z.B. Shell GTL Fuel, das aus Erdgas hergestellt wird oder eFuels aus erneuerbarem Wasserstoff. Die Entscheidung hat auf den Absatz palmölbasierter Kraftstoffe keinerlei Einfluss, da der Großteil dieser, beispielsweise in Form von Biodiesel, in der Beimischung zum normalen Dieselkraftstoff verschwindet.
Enttäuschung über die Entscheidung machte sich in den folgenden Wochen in der Bevölkerung breit und das Thema wurde erstmalig populärer. So berichteten der FOCUS und viele weitere große Nachrichtenmagazine über dieses Problem und sogar auf YouTube wurden viele Nutzer auf den „Spritirrtum #7: Unserer Regierung ist es wichtig, dass unsere Kraftstoffe eine bessere CO2-Bilanz bekommen“ aufmerksam.
Sowohl die Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr, als auch einige Umweltministerien der Bundesländer vertreten offen die Ansicht, dass XTL-Kraftstoffe einen Beitrag zu leisten haben. So forderte Verkehrsminister Scheuer das BMU auf, den Verkauf von XTL-Kraftstoffen endlich zu ermöglichen. Einige Bundesländer haben daher bereits den Verkauf an öffentlichen Tankstellen gestattet und widersprechen dem Bundesumweltministerium offen.
Wir haben daher unsere Kartenübersicht aktualisiert und zeigen Tankstellen an denen entweder C.A.R.E. Diesel® oder Shell GTL Fuel erhältlich ist.